Gemeinschaftlicher Eigenverbrauch
Was ist gemeinschaftlicher Eigenverbrauch?
Der kollektive Eigenverbrauch ermöglicht es ebenso wie der „individuelle“ Eigenverbrauch, zum Verbraucher und/oder Erzeuger des eigenen Stroms zu werden.
Der Begriff der Gemeinschaft gilt hier als eines der Grundprinzipien des Ansatzes: die Stromerzeugung eines oder mehrerer Erzeuger auf mehrere Verbraucher aufzuteilen.
Die Ziele des ACC (kollektiver Eigenverbrauch) sind vielfältig:
- Die Stromrechnung senken, indem man eigenen Strom erzeugt und/oder Strom aus der Region nutzt
- Strom aus lokaler Erzeugung zu produzieren und zu verbrauchen, in unmittelbarer Nähe des eigenen Wohnortes (in einem Umkreis von bis zu 2 km oder 20 km im Ausnahmefall)
- Profitieren Sie von einem kWh-Preis, der im Vergleich zu den Strompreisen eines herkömmlichen Anbieters auf dem Markt in der Regel günstiger ist.
- Sich vor Preissteigerungen auf dem Markt schützen, indem man seinen Eigenverbrauchsanteil optimiert.
- Sich für nachhaltigen Strom aus erneuerbaren Energien entscheiden, sich in einem konkreten Projekt engagieren und zu einer starken lokalen Wirtschaft beitragen.
Wer hat Anspruch auf den kollektiven Eigenverbrauch?
Alle.
Jeder kann zum Stromerzeuger werden, sobald er Eigentümer einer Photovoltaikanlage ist.
Jeder kann ebenfalls den Anspruch erheben, Kunde zu werden.
Ein Produzent kann auch Verbraucher sein, und ein Verbraucher kann auch produzieren.
Was sind die Voraussetzungen?
- Der Standort muss sich in einem Umkreis von maximal 2 km um das Kraftwerk befinden (in Ausnahmefällen 20 km)
- Sie müssen einen Netzanschlussvertrag mit demselben Stromversorger haben.
- Mit einem Linky-Zähler oder einem intelligenten Zähler ausgestattet sein
- Gründung der PMO (PMO = Personne Morale Organisatrice): Dabei handelt es sich um die juristische Person, die Erzeuger und Verbraucher zusammenführt. Ihre Rechtsform ist frei wählbar. Sie erstellt die Verträge und Rechnungen zwischen den Beteiligten, legt die Verteilungsschlüssel fest und regelt den Datenaustausch. Sie formalisiert die Partnerschaft und unterzeichnet mit Enedis die Vereinbarung über die Einrichtung des ACC.
Was bedeutet gemeinschaftlicher Eigenverbrauch in der Praxis?
Der ACC ist so konzipiert, dass er den Bedarf des Verbrauchers ganz oder teilweise deckt. Sollte dieser nicht ausreichen, um den gesamten Bedarf zu decken, behält der Verbraucher seinen Lieferantenvertrag, der dann die Versorgung übernimmt. Die Abrechnung richtet sich nach der Herkunft des Stroms (Photovoltaikanlage oder Netz).
Ebenso wie ein Erzeuger, der mehr Energie produziert, als an die teilnehmenden Verbraucher weiterverkauft wird, behält er seinen Vertrag mit dem Bilanzverantwortlichen seiner Wahl.
Die Rolle des Netzbetreibers:
Erfassung der Verbrauchs- und Erzeugungsdaten jedes einzelnen Teilnehmers anhand der Lastkurven
Den vom PMO festgelegten Verteilungsschlüssel anwenden, um den Anteil des erzeugten Stroms zu ermitteln, der jedem Verbraucher zugewiesen wird
Die so berechneten Mengen in kWh an die Stromversorger weiterleiten, damit diese berücksichtigt und von den Rechnungen der betroffenen Verbraucher abgezogen werden.