Die Entwicklung der Photovoltaik in Frankreich

Oktober 2025

Neubewertung der Mehrwertsteuer für Anlagen bis zu 9 kWp. Der Photovoltaikmarkt entwickelt sich ständig weiter. POWER ENERGY beobachtet diese Entwicklung kontinuierlich und passt sich an, indem es sein Tätigkeitsfeld erweitert, um den unterschiedlichen Erwartungen seiner Kunden gerecht zu werden. Das Ziel bleibt dabei dasselbe: die Kunden durch maßgeschneiderte, hochwertige Dienstleistungen zufrieden zu stellen.

Seit September 2025

Das vereinfachte Ausschreibungsverfahren (AOS) wird eingeführt und ergänzt die S21-Regelung.

Das Hauptziel besteht darin, das Projektvolumen und die Wettbewerbsfähigkeit der Preise im Griff zu behalten.

  • Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp behalten den Einspeisetarif bei, der sich weiterhin vierteljährlich ändert.
  • Für Kraftwerke mit einer Leistung zwischen 100 und 500 kWp: Zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnt eine Antragsfrist, die für einen festgelegten Zeitraum gilt. Um sich zu bewerben, müssen bestimmte administrative und technische Kriterien erfüllt sein.

 

Der Bewerber bietet einen festgelegten Tarif an, der sich an den Energiekosten auf dem Markt orientiert.

Sein Antrag wird von der CRE (Regulierungsbehörde für Energie) geprüft. Wird sein Antrag angenommen, gilt er als Gewinner, und sein Projekt kann umgesetzt werden. Wird sein Antrag abgelehnt, wird sein Projekt eingestellt. Er kann jedoch bei einer künftigen Ausschreibung einen neuen Antrag stellen.

  • Der erzeugte Strom wird diesmal von einem Aggregator vergütet, während die Zusatzvergütung und die Prämie für negative Preise von EDF OA SOLAIRE ausgeglichen werden. Aus dem Projekt ergeben sich somit zwei Verträge.

 

Die Ausschreibung (AO): Konzipiert für Großprojekte. Sie wird von der CRE überwacht, um die wettbewerbsfähigsten und zuverlässigsten Projekte auszuwählen.

Es sind spezifische Kriterien zu beachten, die sowohl administrativer Natur sind als auch den Normen ISO 9001 und 14001 entsprechen:

  • Für Kraftwerke mit einer Leistung von über 500 kWp, die in die Hochspannungsklasse fallen
  • Für Freiflächenprojekte

Ab 2021

Verordnung S21 vom 6. Oktober 2021 über die Bedingungen für den Ankauf von Strom aus Photovoltaikanlagen, die auf Gebäuden, Hallen oder Überdachungen installiert sind und eine Leistung von bis zu 500 kWp haben.
Sie ersetzt die früheren Verordnungen S17 und S18 und bildet seit 2021 den wichtigsten Tarifrahmen (mit Änderungen im Jahr 2025). Der Einspeisetarif und die Investitionsprämie werden vierteljährlich angepasst.

  • Für Privatpersonen bestimmt, für Anlagen zur vollständigen Weiterveräußerung, zum reinen Eigenverbrauch oder zum Eigenverbrauch mit Weiterveräußerung von Überschüssen (staatliche Förderung: die Investitionsprämie, die den Eigenverbrauch mit Weiterveräußerung von Überschüssen fördert).
  • Für gewerbliche Kunden bis zu 500 kWp, Anlagen auf Gebäuden, Hallen oder Überdachungen (keine Freiflächenanlagen), entweder zur vollständigen Einspeisung oder zur Eigennutzung mit Einspeisung von Überschüssen.
  • Der erzeugte Strom wird an EDF OA SOLAIRE verkauft

Änderungsverordnung vom März 2025: Anhebung der Einspeise- und Rückverkaufstarife für Überschüsse sowie der Investitionsprämie, Einschränkung des Leistungsbereichs, der im Rahmen des offenen Verfahrens förderfähig ist, Einführung einer finanziellen Sicherheit in Höhe von 10.000 € für Projekte mit einer Leistung von mehr als 100 kWp.

  • Der Erlass sieht eine schrittweise Umstellung auf das vereinfachte Ausschreibungsverfahren (AOS) vor, das im September 2025 in Kraft treten wird.
  • Beibehaltung der Einspeisevergütung für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kWp.

Vor 2021

Anlagen bis zu 100 kWp mit vierteljährlicher Einspeisevergütung.